Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter des Glücksrad-Gewinnspiels ist die Hematek GmbH, Halberstädter Str. 19a, 33106 Paderborn (folgend „Veranstalter“ genannt. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen automatisch akzeptiert.
Teilnahme
Die Teilnahme am Glücksrad-Gewinnspiel ist kostenlos. Sie erfordert die Anmeldung zum DOGO Newsletter mit einer gültigen E-Mail-Adresse sowie die Annahme der Teilnahmebedingungen (Pflichtfelder sind mit einem Stern gekennzeichnet). Eine Teilnahme auf diese Art und Weise ist auch mit einem bereits bestehenden Abonnement des DOGO-Newsletters möglich.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland und Österreich.
Ausschluss von der Teilnahme
Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Bei Mehrfachteilnahme oder falschen Angaben bei der Anmeldung kann ein Ausschluss vom Gewinnspiel erfolgen. Mitarbeiter der Hematek GmbH oder von mit der Umsetzung des Gewinnspiels beauftragten Unternehmen sowie deren Familienangehörige sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.
Gewinn und Gültigkeit
Alle Teilnehmer haben durch das Drehen des DOGO Glücksrads die Chance, einen der folgenden Rabatte zu gewinnen:
- 15% Rabatt (Gewinnchance: 25%)
- 20% Rabatt(Gewinnchance: 25%)
- 25% Rabatt(Gewinnchance: 25%)
- 30% Rabatt(Gewinnchance: 25%)
Die Rabattcodes haben eine Gültigkeit von jeweils 25 Minuten. Nach Ablauf dieser Zeit verfallen die Codes, ohne das hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
Zeitraum
Das Glücksrad-Gewinnspiel ist vom 05.12.2024 bis zum 06.12.2024 23:59 Uhr aktiv. Gewonnene Gutscheine können ab dem 05.12.2024 auf dieser Website eingelöst werden.
Gewährleistungsausschluss
Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen oder Manipulation durch Teilnehmer gehören.
Haftung
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 5 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Datenschutz
Der Veranstalter erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmer nur soweit dies gesetzlich erlaubt ist oder die Teilnehmer darin einwilligen. Daten werden von den Teilnehmern durch den Veranstalter nur erhoben und dienen der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels. Dazu gehören insbesondere die allgemeinen Informationen des Nutzers wie Name und Adresse des Teilnehmers. Sollten weitere Daten für diese Zwecke erhoben werden, wird dies den Teilnehmern vor der Teilnahme, zum Beispiel im Gewinnspielformular, ersichtlich mitgeteilt. Auf schriftliche oder in Textform mitgeteilten Anforderung hin, können die Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen widerrufen.